Grundsteuer

Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, muss die Grundsteuer auf neuer Rechtsgrundlage berechnet werden.

Die Finanzverwaltung verschickt deshalb seit 31. März 2022 an alle Grundstückseigentümer/innen Informationsschreiben, die zur Abgabe einer Steuererklärung für die Neubewertung Ihres Grundbesitzes auffordern.

Voraussichtlich bis 31. Oktober 2022 müssen sämtliche Wohngebäude, gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude sowie alle Grundstücke neu bewertet werden.

Sofern wir beauftragt werden, würden wir ab 01. Juli 2022 die Neubewertung und die elektronische Feststellungserklärung für Sie erstellen. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Service ausschließlich unseren Bestandsmandanten anbieten können.

Da wir mit einer großen Anzahl von Anfragen rechnen, möchten wir Sie auf unser beiliegendes Antwortschreiben mit Rückantwort bis spätestens 31. Mai 2022 hinweisen.

Nach Erhalt des Antwortschreibens kontaktieren wir Sie zwecks einer Terminvereinbarung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen zwischenzeitlich abzusehen.

Selbst erstellte Erklärungen werden aufgrund des überhöhten Arbeitsaufkommens von unserer Seite leider nicht überprüft.

Die daraus ergehenden Bescheide können durch uns geprüft werden und es erfolgt die Abrechnung entsprechend des tatsächlichen Arbeitsaufwands.

Die Feststellungserklärung erfordert eine vollständige Aufstellung aller Grundstücke und Gebäude. Bitte bewahren Sie alle Aufforderungsschreiben auf.

Zusätzlich werden die bereits Mitte März von der Finanzverwaltung zugeschickten Mitteilungen über ein neues Aktenzeichen für den Wohnteil und für den Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft benötigt.

Diese Aktenzeichen sind bei der Bearbeitung vorzulegen.

Im Voraus ein herzliches Dankeschön für Ihre Mithilfe bei der Bewältigung dieser großen Aufgabe.

 

Antwortschreiben Grundsteuererklärung

Benötigte Unterlagen  zur Erstellung der Grundsteuererklärung